FRAGE
Unser Unternehmen sitzt in Baden-Württemberg. Ein Mitarbeiter kam nun mit einem Antrag auf Bildungsurlaub zu uns. Wir wissen zwar, dass es das gibt, hatten so einen Fall aber noch nie. Was gilt nun? Kann der Beschäftigte den Urlaub jederzeit beanspruchen und müssen wir das Entgelt in voller Höhe weiterzahlen, möglicherweise sogar noch die Kosten für die Weitbildungsmaßnahme übernehmen?