Mitarbeiteraustritt: So sorgen Sie für einen sauberen Schlussstrich
Nach einem Mitarbeiteraustritt ist der „Fall“ für Vorgesetzte und Kollegen oftmals schnell erledigt. Das gilt aber nicht für Sie! Damit ein sauberer Schlussstrich unter die Beschäftigung gezogen wird und der ehemalige Mitarbeiter nicht irgendwann Ansprüche gelten machen kann, haben Sie nach dem letzten Arbeitstag eines ehemaligen Mitarbeiters noch einiges zu erledigen. Lesen Sie hier, wie Sie dabei rechtssicher vorgehen.
Britta Schwalm
26.04.2025
·
6 Min Lesezeit
Eine Ihrer wichtigsten Aufgaben beim Austritt eines Mitarbeiters ist dessen rechtzeitige und korrekte Abmeldung bei der Einzugsstelle. Für Ihre Abmeldung von Beschäftigten gilt Folgendes:
- Sie muss mit der nächsten auf das Ende der Beschäftigung folgenden Entgeltabrechnung erfolgen.
- Spätestmöglicher Zeitpunkt für die Abmeldung ist 6 Wochen nach Beschäftigungsende.
- Als Grund für die Meldung geben Sie die „30“ an.
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