Moderne Arbeitszeiten: Mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten

Für Sie kommt es darauf an, dass Sie ein Arbeitszeitmodell in Ihrem Unternehmen haben, das vor allem flexibel und modern ausgerichtet ist. Vorsicht, hier bestehen aber ebenso zentrale Mitbestimmungsrechte Ihres Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hinsichtlich Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen. Die wichtigsten Praxismodelle haben wir deswegen hier für Sie zusammengestellt.

Britta Schwalm

17.04.2025 · 3 Min Lesezeit

Stellen Sie Ihr aktuelles Arbeitszeitmodell auf den Prüfstand

Prüfen Sie Ihr bestehendes Arbeitszeitsystem dahingehend, ob es tatsächlich noch den konkreten und zukünftigen Anforderungen gerecht wird. Unter Beachtung der Vorgaben des für Ihren Betrieb bindenden Tarifvertrags können Sie deshalb folgende Punkte festlegen und ggf. mit Ihrem Betriebsrat vereinbaren:

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