Motivation für Mitarbeiter: Mit diesen lohnsteuer- und beitragsfreien Extras punkten Sie auf ganzer Linie

Erhalten die Mitarbeiter Ihres Unternehmens eine Entgelterhöhung, bleibt den Beschäftigten nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen nicht viel davon übrig. Anerkennung ist für die Motivation der Mitarbeiter aber wichtig – und gerade zum Jahreswechsel ein großes Thema. Eine Lösung können Entgelt-Extras sein, die lohnsteuer- und beitragsfrei bleiben. Sie kosten Ihr Unternehmen nicht viel und der Beschäftigte erhält sie brutto gleich netto. Auch im Jahr 2026 gibt es dafür wieder zahlreiche Möglichkeiten. Erfahren Sie hier, worauf Sie nach aktuellen Vorgaben achten sollten.

Britta Schwalm

14.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Für alle Leistungen, die Mitarbeiter Ihres Unternehmens erhalten, müssen Sie die Lohnsteuer- und die Beitragspflicht korrekt beurteilen. Dabei können Sie von folgenden Grundsätzen ausgehen:

  1. Das Sozialversicherungsrecht folgt dem Steuerrecht. Ist eine Leistung lohnsteuerpflichtig, ist sie auch sozialversicherungspflichtig.
  2. Umgekehrt gilt: Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) sind alle einmaligen Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse und ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlt werden und lohnsteuerfrei sind, nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen und damit beitragsfrei.

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter:

Sie sind noch kein Kunde?
Testen Sie „Mein Personalwissen“: