FRAGE
Unter den Führungskräften unseres Unternehmens gab es zuletzt Diskussionen über die Rechte und Pflichten bei Personalgesprächen mit unseren Mitarbeitern. Es ging etwa darum, unter welchen Voraussetzungen unsere Mitarbeiter zur Teilnahme verpflichtet sind, ob eine Einladung zum Gespräch trotz Arbeitsunfähigkeit zulässig ist oder ob die Mitarbeiter immer eine Vertrauensperson hinzuziehen dürfen. Können Sie hier für Klarheit sorgen?