FRAGE
Einer unserer Mitarbeiter hat längere Zeit wegen Schulter- und Nackenproblemen gefehlt. Er leidet offenbar unter Verschleißerscheinungen, die er auf die Arbeit zurückführt. Er meint deshalb, Termine beim Physiotherapeuten während der Arbeitszeit wahrnehmen zu dürfen, ohne die Ausfallzeit nachzuarbeiten. Allerdings hat er die angebliche Berufskrankheit überhaupt nicht bei der Berufsgenossenschaft gemeldet. Müssen wir vor diesem Hintergrund tatsächlich Therapietermine während der Arbeitszeit akzeptieren und vergüten?