FRAGE
Einer unserer Mitarbeiter hat während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine Nebenbeschäftigung aufgenommen. Wird das daraus erzielte Entgelt auf das Kurzarbeitergeld angerechnet? Muss uns der Mitarbeiter offenlegen, was er in seiner Nebenbeschäftigung verdient? Was geschieht, wenn er die Offenlegung verweigert?