Noch im Jahr 2025 wurden eine ganze Reihe gesetzlicher Anpassungen rund um den Minijob beschlossen, die weitgehend zum 1.1.2026 in Kraft getreten sind. Die neue Version der Geringfügigkeitsrichtlinien greift diese Neuregelungen auf. Orientieren Sie sich bei der Bearbeitung „Ihrer“ Minijobs an der neuen Version der Geringfügigkeitsrichtlinien, sind Sie auf der rechtssicheren Seite. Insbesondere die folgenden neuen Vorgaben sind wichtig:
1. Die an den Mindestlohn gekoppelte Minijob-Grenze wurde angehoben
Zum 1.1.2026 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 € pro Stunde gestiegen. Da die maximale Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Minijobber an den aktuellen Mindestlohn gekoppelt ist, hat sich diese auf 603 € pro Monat erhöht.