Das Insolvenzgeld erhalten alle Beschäftigten – auch Minijobber – im Fall der Insolvenz ihres Arbeitgebers. Um das Insolvenzgeld zu finanzieren, zahlen sämtliche Unternehmen, die Arbeitnehmer beschäftigen, eine Umlage. Ein einziger Mitarbeiter genügt für die Umlagepflicht.
ACHTUNG
Arbeitnehmer werden an der Umlage nicht beteiligt. Die Insolvenzgeldumlage berechnen Sie für jeden Mitarbeiter getrennt. Sie führen den entsprechenden Betrag monatlich zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag ab.