Neue Insolvenzgeldumlage: Worauf Sie seit 1.1.2025 konkret achten müssen

Die Insolvenzgeldumlage ist zum 1.1.2025 von 0,06 % auf 0,15 % gestiegen. Damit gilt jetzt wieder der in § 360 Sozialgesetzbuch (SGB) III gesetzlich festgelegte Wert für die Insolvenzgeldumlage.

Britta Schwalm

12.03.2025 · 2 Min Lesezeit

Das Insolvenzgeld erhalten alle Beschäftigten – auch Minijobber – im Fall der Insolvenz ihres Arbeitgebers. Um das Insolvenzgeld zu finanzieren, zahlen sämtliche Unternehmen, die Arbeitnehmer beschäftigen, eine Umlage. Ein einziger Mitarbeiter genügt für die Umlagepflicht.

ACHTUNG

Arbeitnehmer werden an der Umlage nicht beteiligt. Die Insolvenzgeldumlage berechnen Sie für jeden Mitarbeiter getrennt. Sie führen den entsprechenden Betrag monatlich zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag ab.

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