Bezieht ein Mitarbeiter eine Witwen-/Witwerrente, darf er bis zu einem bestimmten Freibetrag hinzuverdienen. Dieser Betrag ist wiederum an den aktuellen Rentenwert gekoppelt. Der aktuelle Rentenwert beträgt seit dem 1.7.2024 (und noch bis zum 30.6.2025) 39,32 €. Ab 1.7.2025 steigt er auf 40,79 €. Dieser Wert gilt mittlerweile für die alten wie für die neuen Bundesländer.
ACHTUNG
Falls der Mitarbeiter im vergangenen Jahr schon beschäftigt war, ermitteln Sie das anzurechnende Einkommen grundsätzlich aus dem Vorjahreseinkommen. Im laufenden Jahr 2025 richten Sie sich also nach dem Entgelt aus 2024. Es werden alle Einkommensarten angerechnet, außer Einnahmen aus steuerlich geförderten Altersvorsorgeverträgen und steuerfreie Einnahmen.