Seit dem 1.1.2025 überweisen Sie für alle Minijobber Ihres Unternehmens monatlich eine U2 in Höhe von 0,22 % vom Entgelt des Mitarbeiters. Bis einschließlich 31.12.2024 waren es noch 0,24 % monatlich. Am U2-Verfahren für die Aufwendungen im Fall von Mutterschaft und Mutterschutz nimmt jedes Unternehmen teil.
ACHTUNG
Im sogenannten U1-Verfahren (Arbeitgeberaufwendungen bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit), an dem Arbeitgeber mit maximal 30 Mitarbeitern teilnehmen, bleibt es für Minijobber bei 1,1 % monatlich.