Neuregelung bei E-Firmenwagen: So könnte Ihr Unternehmen noch mehr Abgaben einsparen

Haben auch in Ihrem Unternehmen bereits E­-Autos als Firmenwagen Einzug gehalten? Oder denkt man gerade über eine Ein­führung nach? Mitarbeiter, die mit einem E­-Firmenfahrzeug ausgestattet werden, profitieren ebenso wie ihr Arbeitgeber von Steuererleichterung. Diese Förderung soll weiter ausgebaut werden. Lesen Sie hier, warum der Anschaffungszeitpunkt des E­ Autos dabei eine große Rolle spielt, wie Sie maximale Lohnsteuer­ und Beitragsvergünstigungen erreichen können und warum Hybridfahrzeuge als Firmenwagen bald keine gute Idee mehr sind.

Britta Schwalm

22.04.2025 · 4 Min Lesezeit

Den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung eines Firmenwagens berechnen Sie normalerweise pauschal. Die Pauschale beträgt bei Autos mit Verbrennermotor 1 % des Neu-Bruttolistenpreises. Alternativ können Sie den geldwerten Vorteil anhand der tatsächlichen Nutzung berechnen, die Sie den Aufzeichnungen in einem Fahrtenbuch entnehmen. Eine reduzierte Bemessungsgrundlage dürfen Sie bei der Berechnung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung folgender Fahrzeuge zugrunde legen:

  • Hybridfahrzeuge
  • E-Autos
  • E-Bikes

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