Ohne Betriebsrat klappt auch eine personenbedingte Kündigung nicht!
Vor jeder Kündigung müssen Sie Ihren Betriebsrat anhören (§ 102 Abs. 1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). Diese Verpflichtung trifft Sie auch, wenn Sie eine personenbedingte Kündigung aussprechen wollen.
Michael T. Sobik
24.02.2026
·
2 Min Lesezeit
Nicht vergessen! Betriebsrat ist immer anzuhören
Ihr Betriebsrat ist also auch bei jeder personenbedingten Kündigung anzuhören. Das dürfen Sie in keinem Fall vergessen, andernfalls ist Ihre Kündigung unwirksam.
Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter:
Sie sind noch kein Kunde?
Testen Sie „Mein Personalwissen“: