Ordnungsgemäße Krankschreibung, aber ist der Mitarbeiter wirklich krank? So begründen Sie Ihre Zweifel

Manchmal zeigt schon die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, dass Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit berechtigt sind. Das gilt etwa, wenn ein gesetzlich krankenversicherter Mitarbeiter Ihnen außerhalb des Urlaubs die Bescheinigung eines Privatarztes vorlegt, der seinen Sitz weit entfernt vom Wohn- und Arbeitsort des Mitarbeiters hat (siehe Seite 4). Was aber können Sie tun, wenn Sie die Arbeitsunfähigkeit trotz ordnungsgemäßer Krankschreibung bezweifeln?

Hildegard Gemünden

30.12.2025 · 2 Min Lesezeit

Wegen vorgetäuschter Krankheit dürfen Sie kündigen und die Entgeltfortzahlung verweigern

Das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit ist als Betrug zu werten, sodass Sie in der Regel fristlos kündigen können und keine Entgeltfortzahlung leisten müssen. Die Schwierigkeit besteht dann darin zu beweisen, dass der Mitarbeiter tatsächlich nicht arbeitsunfähig war.

Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?

Testen Sie jetzt ‚Mein Personalwissen‘ und erhalten Sie Zugriff auf eine Vielzahl hilfreicher Beiträge, Mustervorlagen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die Ihren Alltag optimieren!