Pauschale Verschwiegenheitsklausel schützt Ihre Geschäftsgeheimnisse nicht – so machen Sie es besser!

Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihren Mitarbeitern untersagen, Ihre Geschäftsgeheimnisse anderweitig zu nutzen oder weiterzugeben? Über diese Frage besteht auch knapp 6 Jahre nach Inkrafttreten des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) noch Rechtsunsicherheit. Das im Januar veröffentlichte Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 17.10.2024 (8 AZR 172/23) zeigt nun: Ohne ein umfassendes und konkretes Schutzkonzept stehen Sie weitgehend schutzlos da.

Britta Schwalm

18.04.2025 · 6 Min Lesezeit

Der Fall: Eine umfassende und unbefristete Verschwiegenheitsklausel

Ein Arbeitnehmer, der seit fast 30 Jahren maßgeblich an der Weiterentwicklung der Produkte seines Arbeitgebers beteiligt war, wechselte zum 1.1.2017 zu einem Hauptkunden seines bisherigen Arbeitgebers. Im Oktober 2018 erfuhr der ursprüngliche Arbeitgeber, dass der Mitarbeiter im September und Dezember 2015 unter einem Pseudonym verschiedene E-Mails mit technischen Produktdaten an ein Konkurrenzunternehmen verschickt hatte.

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