Die Einhaltung der Textform erfordert lediglich eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, der die Person des Erklärenden erkennen lässt. Dokumente in Textform können also beispielsweise auch per E-Mail verschickt werden. Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, müssen Sie nur diese Voraussetzungen erfüllen:
1. Sie müssen für den betreffenden Mitarbeiter zugänglich sein.