Personaldokumente und Anträge: Hier benötigen Sie künftig nur noch die Textform

Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Am 29.10.2024 wurde es verkündet. Es tritt zu einem großen Teil am 1.1.2025 in Kraft. Einige Neuregelungen sehen die Textform anstatt der Schriftform für bestimmte Personalunterlagen vor. Das bedeutet auch für Ihre Arbeit weniger Bürokratie.

Britta Schwalm

22.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Die Einhaltung der Textform erfordert lediglich eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, der die Person des Erklärenden erkennen lässt. Dokumente in Textform können also beispielsweise auch per E-Mail verschickt werden. Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, müssen Sie nur diese Voraussetzungen erfüllen:

1.    Sie müssen für den betreffenden Mitarbeiter zugänglich sein.

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