3 Tipps, damit der Dienstwagen Ihres Mitarbeiters für Sie als Arbeitgeber nicht zur teuren Falle wird

Wenn Sie einem Mitarbeiter einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen, wollen Sie hierfür nicht mit Nachzahlungen an den Mitarbeiter oder die Sozialversicherungsträger bestraft werden. Genau hierzu können Sie aber verpflichtet werden, wenn Ihre Geldzahlungen an den Mitarbeiter infolge des Dienstwagens seinen individuellen Pfändungsfreibetrag und/oder den gesetzlichen Mindestlohn unterschreiten. Damit es so weit nicht kommt, beachten Sie folgende drei Tipps.

Hildegard Gemünden

07.07.2026 · 1 Min Lesezeit

1. Kein Dienstwagen ohne Gehaltsprüfung

Es sollte zur Routine in Ihrer Personalabteilung werden, vor der Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung das pfändbare bzw. unpfändbare Arbeitsentgelt des Mitarbeiters sowie seinen Mindestlohnanspruch zu ermitteln. Einem Mitarbeiter, dem Sie nicht mehr als das unpfändbare Arbeitsentgelt bzw. den Mindestlohn in Geld auszahlen, sollten Sie grundsätzlich keinen Dienstwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung stellen. Bei Mitarbeitern mit höherem Gehalt begrenzen Sie nach Bedarf den Wert des Dienstwagens so, dass der geldwerte Vorteil des Dienstwagens nicht größer ist als das pfändbare Arbeitsentgelt und zudem der Mindestlohn nicht unterschritten wird.

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