Nebenbei ein wenig Konkurrenz: Sie dürfen kündigen

Wer im bestehenden Arbeitsverhältnis in Konkurrenz zu Ihnen als Arbeitgeber tritt, riskiert die Kündigung. Das gilt für angestellte wie selbstständige Tätigkeiten gleichermaßen – auch wenn Sie die Nebentätigkeit nicht verboten haben. Dennoch sollten Sie im Einzelfall genau hinschauen (Arbeitsgericht (ArbG) Berlin, 27.1.2026, 22 Ca 10849/25).

Hildegard Gemünden

07.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Eine Geschäftsführerin auf Abwegen

Die angestellte Geschäftsführerin einer Werbeagentur bot über ihr persönliches Nutzerkonto in einem sozialen Netzwerk dieselben Leistungen an wie ihr Arbeitgeber. Als der Arbeitgeber hiervon erfuhr, kündigte er ihr wegen Konkurrenztätigkeit fristlos, wogegen die Mitarbeiterin klagte.

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter:

Sie sind noch kein Kunde?
Testen Sie „Mein Personalwissen“: