„Was bedeutet die Fehlgeburt einer neuen Mitarbeiterin während der Probezeit für uns als Arbeitgeber?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Hildegard Gemünden

07.07.2026 · 2 Min Lesezeit

FRAGE

Wir haben zum 1.2.2026 eine Mitarbeiterin eingestellt, die uns im Mai mitgeteilt hat, dass sie schwanger sei. Anfang Juni folgte ein ärztliches Beschäftigungsverbot und Ende Juni eine Fehlgeburt. Dürfen wir die Probezeit, die eigentlich am 31.7. enden würde, um die Zeit des schwangerschaftsbedingten Arbeitsausfalls verlängern? Oder sollten wir ihr vorsorglich bis zum 31.7. kündigen?

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