Am 30.6.2025 endet in der Pflegeversicherung der Übergangszeitraum für das vereinfachte Nachweisverfahren zur Elterneigenschaft und zur Anzahl der Kinder. Ab 1.7.2025 gilt das automatisierte Nachweisverfahren. Die grundsätzlichen Hinweise des GKV-Spitzenverbandes sind eine Orientierungshilfe, die ständig angepasst wird. In einer aktuellen Fassung vom 31.3.2025 gibt es neue Klarstellungen zur Verzinsung von Beitragserstattungen und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft ab dem 1.7.2025.
Digitales Verfahren: ab Juli für alle Pflicht
Ab 1.7.2025 müssen Arbeitgeber und Pflegekassen das automatisierte Nachweisverfahren für die Elterneigenschaft und die Anzahl der Kinder nutzen (geregelt in § 55a Sozialgesetzbuch (SGB) XI). Wenn Ihr Unternehmen einen neuen Mitarbeiter einstellt und Sie feststellen müssen, ob für diesen ein Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung anfällt, läuft das Verfahren ab diesem Zeitpunkt folgendermaßen ab: