Pflegeversicherung: Beachten Sie diese Neuerungen zum digitalen Nachweis der Elterneigenschaft

Die Beitragsberechnung zur Pflegeversicherung ist kompliziert. Ursache dafür sind die abgestuften Zusatzbeiträge, die sich nach der Anzahl der Kinder richten. Um die Sache für Arbeitgeber, in diesem Zusammenhang „beitragsabführende Stellen“ genannt, und die Pflegekassen etwas zu erleichtern, wird der Nachweis der Elterneigenschaft bei Mitarbeitern ab dem 1.7.2025 digitalisiert. Damit verbunden sind Meldepflichten für Arbeitgeber. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat kürzlich weitere Konkretisierungen veröffentlicht, die Sie kennen sollten.

Britta Schwalm

20.06.2025 · 4 Min Lesezeit

Am 30.6.2025 endet in der Pflegeversicherung der Übergangszeitraum für das vereinfachte Nachweisverfahren zur Elterneigenschaft und zur Anzahl der Kinder. Ab 1.7.2025 gilt das automatisierte Nachweisverfahren. Die grundsätzlichen Hinweise des GKV-Spitzenverbandes sind eine Orientierungshilfe, die ständig angepasst wird. In einer aktuellen Fassung vom 31.3.2025 gibt es neue Klarstellungen zur Verzinsung von Beitragserstattungen und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft ab dem 1.7.2025.

Digitales Verfahren: ab Juli für alle Pflicht

Ab 1.7.2025 müssen Arbeitgeber und Pflegekassen das automatisierte Nachweisverfahren für die Elterneigenschaft und die Anzahl der Kinder nutzen (geregelt in § 55a Sozialgesetzbuch (SGB) XI). Wenn Ihr Unternehmen einen neuen Mitarbeiter einstellt und Sie feststellen müssen, ob für diesen ein Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung anfällt, läuft das Verfahren ab diesem Zeitpunkt folgendermaßen ab:

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