Mit dem neuen Verfahren erfahren Sie digitalisiert, wie viele Kinder Sie bei Beschäftigen im Rahmen der Beitragsberechnung zur Pflegeversicherung berücksichtigen. Damit kommen einige Pflichten auf Sie zu:
- Für die bestehenden Beschäftigungsverhältnisse müssen Sie einen Initialabruf vornehmen. Damit soll gewährleistet werden, dass Sie mit den richtigen Daten arbeiten und über künftige Änderungen informiert werden können. Für den Initialabruf haben Sie noch bis zum 31.12.2025 Zeit.
- Bei jeder Neueinstellung haben Sie eine Abfrage vorzunehmen. Dafür haben Sie 7 Tage ab der Neueinstellung Zeit. Wie bei der Abmeldung handelt es sich um eine Meldeverpflichtung zusätzlich zur regulären SV-Anmeldung.
- Bei Ende der Beschäftigung nehmen Sie eine Abmeldung vor. Diese Meldung muss zusätzlich zur üblichen Abmeldung nach der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) erfolgen. Melden Sie das Abonnement entsprechend § 55a Abs. 6 SGB XI innerhalb von 6 Wochen ab.