Unser Unternehmen will einen privat krankenversicherten Werkstudenten einstellen. Sein Verdienst liegt voraussichtlich über der Minijob-Grenze und die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg werden erfüllt. Deshalb müssen wir nur Rentenversicherungsbeiträge abführen. Welche Meldepflichten haben wir und bei welcher Einzugsstelle müssen wir ihn anmelden?