FRAGE
Unser Unternehmen will einen privat versicherten Werkstudenten einstellen. Er liegt mit seinem Verdienst voraussichtlich über der Minijob-Grenze und die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg werden erfüllt. Deshalb müssen wir nur Rentenversicherungsbeiträge abführen. Welche Meldepflichten haben wir und bei welcher Einzugsstelle müssen wir ihn anmelden?