Probezeit: Voreilige Übernahmezusage gefährdet Kündigung

Während der ersten 6 Beschäftigungsmonate können Sie in der Regel problemlos kündigen. Das kann sich jedoch ändern, wenn Sie dem Mitarbeiter bereits zugesagt haben, dass Sie ihn übernehmen werden (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 14.1.2025, Az. 3 SLa 317/24).

Hildegard Gemünden

09.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Überraschende Kündigung

Zu Beginn des sechsten Beschäftigungsmonats teilte der direkte Vorgesetzte, der gleichzeitig Prokurist und Personalverantwortlicher des Unternehmens war, seinem Mitarbeiter mit, er werde mit Blick auf die Probezeit natürlich übernommen. Kurz vor Ablauf der sechsmonatigen Probezeit erhielt der Mitarbeiter dennoch die Kündigung.

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