Reichen 2 € mehr für außertariflich Beschäftigte? Es kommt auf den Tarifvertrag an!

Tarifverträge gelten nicht für außertarifliche (AT-)Mitarbeiter. Aber wie viel mehr müssen Sie als tarifgebundener Arbeitgeber Ihren AT-Mitarbeitern bezahlen? Diese Frage beantwortet das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seinem Urteil vom 23.10.2024 (5 AZR 82/24).

Britta Schwalm

22.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: AT-Mitarbeiter erhält pro Monat nicht einmal 2 € mehr

Ein IG-Metall-Mitglied war schon seit 9 Jahren als Entwicklungsingenieur bei einem tarifgebundenen Arbeitgeber beschäftigt, als er im Jahr 2022 einen AT-Arbeitsvertrag erhielt. Sein Bruttomonatsgehalt beträgt seitdem 8.212 € – gegenüber 8.210,64 € als höchstem Tarifgehalt.

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