Risiko Scheinselbstständigkeit: So gestalten Sie die Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern rechtssicher
Freie Mitarbeiter sind flexibler einsetzbar als fest angestellte Arbeitnehmer. Gleichzeitig verursachen sie weniger Verwaltungsaufwand und keine Kosten, wenn sie etwa wegen Urlaub oder Krankheit ausfallen. Allerdings müssen Sie bei Vertragsschluss und auch in der späteren Zusammenarbeit einige Punkte beachten, damit kein ungeplantes Arbeitsverhältnis mit nachträglich hohen Kosten entsteht. Welche Punkte dabei für jeden freien Mitarbeiter wichtig sind, verdeutlichen die folgenden zwei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG), auch wenn es hier um eher ungewöhnliche Mitarbeiter geht.
Hildegard Gemünden
03.03.2026
·
4 Min Lesezeit
Fall 1: Kein Schiedsrichter-Vertrag für die nächsthöhere Liga
Ein bislang in der Fußball-Regionalliga eingesetzter Schiedsrichter hatte vergeblich auf einen Rahmenvertrag für die dritte Liga als nächsthöhere Spielklasse gehofft. Als das Vertragsangebot ausblieb, vermutete er eine unzulässige Diskriminierung bei der Einstellung und klagte vor dem Arbeitsgericht auf Schadensersatz und Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die für die Besetzung der Spiele mit Schiedsrichtern zuständige DFB Schiri GmbH hielt dagegen, dass ihre Rahmenverträge ausdrücklich keine Arbeitsverhältnisse begründen und dass das Arbeitsgericht folglich nicht zuständig sei. Um diese Zuständigkeitsfrage und damit das mögliche Entstehen eines Arbeitsverhältnisses ging es aktuell.
Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter:
Sie sind noch kein Kunde?
Testen Sie „Mein Personalwissen“: