Sachgrundlose Befristung geplant: Sie dürfen Bewerbungen von Ex-Mitarbeitern aussortieren

Bevor Sie einen Mitarbeiter mit einem sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag einstellen, müssen Sie prüfen, ob und wann er zuletzt bei Ihnen beschäftigt war. Denn eine Vorbeschäftigung kann dazu führen, dass die Befristung unwirksam ist. Doch dürfen Sie deshalb jedem Bewerber, den Sie früher schon einmal beschäftigt hatten, sofort absagen? Ja – so sagt es das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 25.7.2024 (8 AZR 24/24).

Britta Schwalm

23.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Absage einer Schule wegen Vorbeschäftigung im Studium

Das Land Niedersachsen hatte im Juli 2021 die Stelle einer sozialpädagogischen Fachkraft an einer Schule befristet für knapp 2 Jahre ausgeschrieben. Eine Bewerberin, die während ihres Studiums bereits als studentische Hilfskraft an ihrer Hochschule bei dem Land beschäftigt war, erhielt eine Absage. Begründung: Sie sei aufgrund ihrer Vorbeschäftigungen bewerbungsunfähig. Die Bewerberin wollte deshalb gerichtlich feststellen lassen, dass das Land nicht berechtigt sei, sie aufgrund ihrer Vorbeschäftigung von Bewerbungsverfahren um sachgrundlos befristete Stellen auszuschließen.

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