Schluss mit Arbeitsverträgen & Co. auf Papier? Was das Bürokratieentlastungsgesetz IV Ihnen als Arbeitgeber bringt

Können wir Arbeitsverträge, Vertragsänderungen und Kündigungen jetzt per E-Mail verschicken? Diese Frage wurde mir in den letzten Monaten wiederholt gestellt. Nachdem das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) IV am 18.10.2024 den Bundesrat passiert hat, gelten voraussichtlich ab dem 1.1.2025 die folgenden Neuerungen.

Britta Schwalm

23.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Textform statt Schriftform: Das gilt künftig für Arbeitsverträge

Momentan sind Sie noch verpflichtet, Ihren Mitarbeitern die wesentlichen Arbeitsbedingungen entweder im Arbeitsvertrag oder einem separaten Nachweis schriftlich mitzuteilen. Die Schriftform sollte ursprünglich durch die elektronische Form (siehe Kasten rechts) mit qualifizierter Signatur abgelöst werden. Weil diese jedoch in der Praxis bislang kaum gebräuchlich ist, genügt nach dem neu gefassten § 2 Nachweisgesetz (NachwG) künftig die Textform, sofern

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