FRAGE
Eine Mitarbeiterin hat uns kürzlich ihre Schwangerschaft mitgeteilt. Unserer Meinung nach ist ihre Sicherheit am Arbeitsplatz nun nicht mehr gewährleistet, da sie teilweise mit gefährlichen Stoffen arbeitet. Dürfen wir selbst ein Beschäftigungsverbot aussprechen? Oder müssen wir auf ein ärztliches Attest warten? Und wie erfährt die Krankenkasse von dem Beschäftigungsverbot – wegen der Entgeltfortzahlung und der Erstattung im U2-Verfahren?