Schwerbehinderte Mitarbeiter: Melden Sie die Quote und überweisen Sie die Abgabe bis zu dieser Deadline

Bis spätestens 31.3.2025 wird Ihre Meldung über die Anzahl der in Ihrem Unternehmen beschäftigten schwerbehinderten Mitarbeiter fällig. Beschäftigt Ihr Unternehmen zu wenige schwerbehinderte Mitarbeiter, sind Sie verpflichtet, eine Ausgleichsabgabe zu ermitteln und zu überweisen. Lesen Sie hier, wie Sie diese Aufgabe rechtzeitig und richtig erledigen.

Britta Schwalm

22.04.2025 · 6 Min Lesezeit

Jedes Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitern ist verpflichtet, eine bestimmte Zahl von Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Beschäftigten zu besetzen. Die Zahl ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Erfüllt ein Arbeitgeber diese Vorgabe nicht, muss er eine Ausgleichsabgabe zahlen. Bald, genauer gesagt am 31.3.2025, ist wieder Deadline für die Meldung der schwerbehinderten Mitarbeiter und die Ausgleichsabgabe.

ACHTUNG

Erstattet Ihr Unternehmen die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € geahndet werden kann (§ 238 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) IX).

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