Jedes Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitern ist verpflichtet, eine bestimmte Zahl von Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Beschäftigten zu besetzen. Die Zahl ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Erfüllt ein Arbeitgeber diese Vorgabe nicht, muss er eine Ausgleichsabgabe zahlen. Bald, genauer gesagt am 31.3.2025, ist wieder Deadline für die Meldung der schwerbehinderten Mitarbeiter und die Ausgleichsabgabe.
ACHTUNG
Erstattet Ihr Unternehmen die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € geahndet werden kann (§ 238 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) IX).