Durch eine Anrufungsauskunft erhalten Sie vom Finanzamt eine verbindliche Stellungnahme zur Behandlung einer lohnsteuerlichen Frage. Diese Entscheidung können Sie jedem Betriebsprüfer vorlegen. Er muss sich daran halten, auch wenn er persönlich anderer Meinung ist. Das Finanzamt erteilt die Auskunft bei Fragen im Rahmen des Lohnsteuerabzuges zu konkreten Einzelfällen.
Beispiel: Sie wissen nicht, ob Sie monatliche Sachbezüge, die Ihr Unternehmen an Mitarbeiter ausgibt, der Lohnsteuer unterwerfen müssen.