„Selbstständig und angestellt im selben Unternehmen: Was gilt für die Versicherungspflicht?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Britta Schwalm

17.02.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Ein Mitarbeiter arbeitet für unser Unternehmen aktuell ausschließlich als Freelancer und damit als Selbstständiger. Ab 1.4.2026 soll er – für eine andere Abteilung und mit anderem Tätigkeitsschwerpunkt – noch stundenweise eine Festanstellung im Unternehmen aufnehmen. Wie beurteilen wir die Sozialversicherungspflicht? Gilt die Tätigkeit einheitlich als sozialversicherungspflichtig? Oder können wir das trennen?





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