Semesterferien: Wie und warum Ihr Unternehmen gerade jetzt von Werkstudenten profitiert

Noch bis etwa Mitte Oktober haben die meisten Studenten Semesterferien. Benötigt Ihr Unternehmen saisonbedingt zusätzliche Arbeitskräfte, sind Studenten als Aushilfen besonders günstig: Für diese Mitarbeiter fallen kaum Sozialversicherungsbeiträge an. Das gilt aber nur, wenn Sie als Entgeltabrechner akribisch darauf achten, dass ein Mitarbeiter tatsächlich alle Voraussetzungen für eine Beschäftigung als Student mitbringt. Gerade bei den sogenannten Werkstudenten sehen die Betriebsprüfer ganz genau hin.

Britta Schwalm

05.05.2025 · 1 Min Lesezeit

„Werkstudentenstatus“ bedeutet, dass ein Mitarbeiter versicherungsfrei in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist. Die Voraussetzungen dafür, dass ein Beschäftigter diesen Status genießt, sind die folgenden:

1.  Er ist eingeschriebener Student.

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter:

Sie sind noch kein Kunde?
Testen Sie „Mein Personalwissen“: