Setzen Sie bei dem Grund für betriebsbedingte Kündigungen auf die richtige Strategie
Voraussetzung für Ihre betriebsbedingte Kündigung ist immer, dass Sie einen Kündigungsgrund vorweisen können. Es müssen dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) vorliegen, die Ihre Kündigungen unumgänglich machen. Denn nur dann ist eine betriebsbedingte Kündigung als sozial gerechtfertigt anzusehen.
Britta Schwalm
16.05.2025
·
3 Min Lesezeit
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