Sie müssen Personal abbauen? So gelingt Ihnen eine rechtssichere Sozialauswahl

In einigen Branchen stehen die Zeichen derzeit eher auf Stellenabbau als auf Neueinstellungen – betriebsbedingte Kündigungen sind erforderlich. Wenn das auch für Ihr Unternehmen gilt, müssen Sie die zu entlassenden Mitarbeiter nach sozialen Kriterien auswählen. Erfahren Sie hier, wie Sie dabei rechtssicher vorgehen und Ihre betrieblichen Interessen dennoch berücksichtigen.

Britta Schwalm

13.08.2025 · 5 Min Lesezeit

Der Fall: Betrieb wird in Etappen stillgelegt

Der Betrieb eines Herstellers von Aluminiumgussteilen mit knapp 600 Mitarbeitern sollte zum 31.12.2022 stillgelegt werden. Der Arbeitgeber holte deshalb im November 2022 die behördlichen Zustimmungen zur Kündigung von schwerbehinderten Mitarbeitern sowie von Mitarbeitern in Elternzeit ein, kündigte anschließend sämtlichen Mitarbeitern und erklärte ihnen die unwiderrufliche Freistellung von der Arbeit ab dem 1.1.2023. Ausnahme: Ein Abwicklungsteam von 53 Mitarbeitern wurde nicht freigestellt. Hier erhielten 13 dieser Mitarbeiter Kündigungen zum 31.3.2023, die übrigen 40 erhielten Kündigungen zum 30.6.2023.

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