So berechnen und regeln Sie die Urlaubsansprüche neuer Mitarbeiter

In der Regel beginnen neue Mitarbeiter irgendwann im Laufe eines Jahres in Ihrem Unternehmen und händigen Ihnen eine Bescheini­gung ihres ehemaligen Arbeitgebers über den im aktuellen Jahr bereits genommenen Urlaub aus. Sie müssen den bescheinigten Urlaub dann auf den Urlaub in Ihrem Unternehmen anrechnen. Das bedeutet: Den beim alten Arbeitgeber bereits erteilten Urlaub ziehen Sie vom Urlaubsanspruch in Ihrem Unternehmen ab. Lesen Sie hier, wie Sie dabei sämtliche Fallstricke umgehen.

Britta Schwalm

22.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Neue Mitarbeiter erwerben den vollen Urlaubsanspruch erst nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit im Kalenderjahr (das heißt, der erste Arbeitstag ist spätestens der 30.6.).

TIPP

Werden in Ihrem Unternehmen gerade Bewerbungsverfahren durchgeführt oder geht es bei Neuzugängen über deren Start im Unternehmen, sollte der Starttermin möglichst auf den 1.7. oder später gelegt werden. Damit kann Ihr Unternehmen eine ganze Menge Urlaub „einsparen“. Geben Sie der Personalabteilung einen entsprechenden Tipp.

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