So wenden Sie die 1-%-Methode betriebsprüfungssicher an

Die pauschale Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der 1-%-Methode ist gesetzlich vorrangig. Sie kommt immer dann zum Zug, wenn Ihr Unternehmen mit dem Mitarbeiter nichts anderes vereinbart hat oder die Fahrtenbuchmethode fehlerhaft angewendet worden ist. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, worauf es bei der pauschalen Abrechnung ankommt.

Britta Schwalm

06.05.2025 · 3 Min Lesezeit

Darf ein Mitarbeiter seinen Firmenwagen auch zu Privatfahrten nutzen, ermitteln Sie den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung nach der 1-%-Regelung in 3 Schritten:

1.  Schritt: Runden Sie den Bruttolistenpreis bei Erstzulassung des Pkw auf volle 100 € ab. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um ein gekauftes oder ein geleastes Fahrzeug handelt.

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