So wenden Sie die Vergünstigungen für Elektroautos zum Nutzen aller Beteiligten richtig an

Vermutlich gibt es auch im Fuhrpark Ihres Unternehmens das eine oder andere E-Fahrzeug oder Hybridauto. Ihr Unternehmen und die Mitarbeiter, die diese Autos fahren, können von einigen Steuererleichterungen profitieren. Nun werden die Vergünstigungen für Hybridfahrzeuge jedoch allmählich abgebaut. Lesen Sie hier, wie Sie aktuell den Überblick behalten – und wie Sie E-Fahrzeuge rechtssicher abrechnen.
Mann im Auto

Britta Schwalm

05.05.2025 · 3 Min Lesezeit

Für Hybridfahrzeuge und E-Autos gelten folgende Definitionen im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz (EStG):

1.    Ein Elektrofahrzeug ist ein Kraftfahrzeug, das ausschließlich durch einen Elektromotor angetrieben wird. Dieser muss ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern (z. B. Schwungrad mit Generator oder Batterie) oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern (z. B. wasserstoffbetriebene Brennstoffzelle) gespeist werden.

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