So wird die Vergleichbarkeit von Mitarbeitern im Rahmen der Sozialauswahl geprüft

Besonders kommt es auf die Vergleichbarkeit beziehungsweise Austauschbarkeit der in die Sozialauswahl einzubeziehenden Mitarbeiter an.

Britta Schwalm

16.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Nur vergleichbare Mitarbeiter zählen

In die soziale Auswahl sind grundsätzlich nur diejenigen Mitarbeiter einzubeziehen, die gegenseitig austauschbar sind. Es kommt darauf an, ob der sozial schutzbedürftigere kündigungsbedrohte Arbeitnehmer in der Lage ist, die Tätigkeit eines anderen Arbeitnehmers, dessen Arbeitsplatz nicht wegfällt, ordnungsgemäß zu verrichten.

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