FRAGE
Wir werden als Sommersaisonkräfte zwei kurzfristig beschäftigte Aushilfen einstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen können wir deren Lohnsteuer ja pauschaliert mit 25 % abführen. Die Mitarbeiter haben bereits mitgeteilt, dass sie das gerne so hätten. Wer darf entscheiden, ob wir pauschalieren? Oder sind wir sogar zur Pauschalierung verpflichtet, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen?