„Sommeraushilfen: Entscheiden die Mitarbeiter oder wir über die Pauschalierung?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Britta Schwalm

26.07.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Wir werden als Sommersaisonkräfte zwei kurzfristig beschäftigte Aushilfen einstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen können wir deren Lohnsteuer ja pauschaliert mit 25 % abführen. Die Mitarbeiter haben bereits mitgeteilt, dass sie das gerne so hätten. Wer darf entscheiden, ob wir pauschalieren? Oder sind wir sogar zur Pauschalierung verpflichtet, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen?

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