Die „Mär“ von der Unkündbarkeit – es gibt nur Sonderkündigungsschutz
Die erlösende und für Sie als Arbeitgeber ganz wichtige Nachricht vorweg: Wirklich unkündbare Arbeitnehmer gibt es nicht! Schließlich kann Ihnen niemand zumuten, ein Arbeitsverhältnis, das eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht, aufrechtzuerhalten. Bei manchen Mitarbeitern liegt die Latte für eine Kündigung nur höher.