Kompakter Überblick

Sozialversicherungsfrei, aber … – einige Abgaben fallen auch für Aushilfen an

Haben Sie dafür gesorgt, dass ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis nach den entscheidenden Vorgaben ausgestaltet wird, spart Ihr Unternehmen eine Menge Geld. Für kurzfristig beschäftigte Aushilfen brauchen Sie keinen Cent an Sozialversicherungsbeiträgen abzuführen. Ganz ohne Abgaben kommen allerdings auch diese Beschäftigungsverhältnisse nicht aus.

Redaktion

02.01.2026 · 2 Min Lesezeit

Ohne Bürokratie und Berechnungen können auch kurzfristig beschäftigte Aushilfen nicht tätig werden. Glücklicherweise halten sich die Kosten und Meldungen hier jedoch in Grenzen.

U2 und ggf. U1

Die Umlage U2 für das Verfahren zur Erstattung Ihrer Aufwendungen bei Mutterschaft und Schwangerschaft einer Mitarbeiterin führen Sie uneingeschränkt für kurzfristig beschäftigte Aushilfen ab – auch für männliche Minijobber. Das gilt selbst bei sehr kurzen Beschäftigungsverhältnissen.

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