Ohne Bürokratie und Berechnungen können auch kurzfristig beschäftigte Aushilfen nicht tätig werden. Glücklicherweise halten sich die Kosten und Meldungen hier jedoch in Grenzen.
U2 und ggf. U1
Die Umlage U2 für das Verfahren zur Erstattung Ihrer Aufwendungen bei Mutterschaft und Schwangerschaft einer Mitarbeiterin führen Sie uneingeschränkt für kurzfristig beschäftigte Aushilfen ab – auch für männliche Minijobber. Das gilt selbst bei sehr kurzen Beschäftigungsverhältnissen.