Sozialversicherungspflicht falsch beurteilt: Unter diesen Voraussetzungen haftet Ihr externer Lohnbuchhalter

Wenn Sie einen freien Mitarbeiter oder den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH fälschlicherweise als sozialversicherungsfreien Selbstständigen abrechnen, wird es für Ihr Unternehmen teuer. Denn dann werden nachträglich Sozialabgaben fällig, die Sie als Arbeitgeber überwiegend allein tragen. Da wäre es doch praktisch, wenn Sie Ihren externen Lohnbuchhalter in Haftung nehmen könnten. Doch das ist selbst dann nicht ohne Weiteres möglich, wenn Sie eine Rechtsanwalts-und Steuerberatungskanzlei mit der Lohnbuchhaltung beauftragt haben (Bundesgerichtshof (BGH), 8.2.2024, IX ZR 137/22).

Britta Schwalm

13.08.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Kanzlei verspricht Sicherheit bei der Betriebsprüfung

Eine GmbH hatte seit ihrer Gründung keinen eigenen Lohnbuchhalter beschäftigt, sondern eine Rechtsanwalts-und Steuerberatungskanzlei mit dieser Aufgabe betraut. Diese behandelte die 3 zu je ein Drittel beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer als selbstständig und führte für sie keine Sozialversicherungsbeiträge ab.

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