Praxis-Hilfe
Sparen Sie Urlaubsabgeltung für ausgeschiedene Mitarbeiter mit der richtigen Klausel im Arbeitsvertrag
„Müssen wir unserem ausgeschiedenen Mitarbeiter den gesamten nicht genommenen Urlaub abgelten oder nur den gesetzlichen Mindesturlaub?“ Diese Frage stellen mir Arbeitgeber immer wieder. Die Antwort ist meist ernüchternd, denn der übergesetzliche Urlaub teilt das Schicksal des gesetzlichen Mindesturlaubs – es sei denn, Sie haben für den übergesetzlichen Urlaub eine abweichende Regelung ausdrücklich vereinbart. Wie eine solche abweichende Regelung aussehen kann, zeigt das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamburg vom 20.6.2023 (4 Sa 3/23).
Hildegard Gemünden
19.01.2026
·
2 Min Lesezeit
Der Fall: Arbeitgeber verweigert Abgeltung des übergesetzlichen Urlaubs
Ein Arbeitnehmer hatte am Ende seines Arbeitsverhältnisses von seinen insgesamt 30 Urlaubstagen pro Jahr 9 Tage nicht genommen und verlangte deshalb Urlaubsabgeltung. Jedoch verweigerte der Arbeitgeber die Zahlung. Denn der Mitarbeiter hatte seine gesetzlichen 20 Tage Urlaub vollständig genommen. Sein Arbeitsvertrag enthielt zudem eine Klausel (siehe Kasten rechts), wonach bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur der gesetzliche Mindesturlaub abgegolten wird, soweit er nicht in natura gewährt wurde.
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