Die maximal zulässige Arbeitszeit
Arbeitnehmer dürfen durchschnittlich bis zu 8 Stunden pro Werktag arbeiten (§ 3 ArbZG). Werktage sind dabei die Tage von Montag bis Samstag. Das heißt, dass ein Arbeitnehmer 6 x 8 Stunden = 48 Stunden pro Woche arbeiten darf.
Die tägliche Arbeitszeit kann sogar auf bis zu 10 Stunden verlängert werden. Die Arbeitszeit muss dann an anderen Tagen so verkürzt werden, dass im Durchschnitt nur 8 Stunden pro Tag gearbeitet wird. Der Ausgleich muss innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen erfolgen.
Wie viel Flexibilität das Arbeitszeitgesetz damit ermöglicht, zeigen die folgenden Beispiele: