FRAGE
Eine Mitarbeiterin macht ab sofort Zusatzbeitragsfreiheit in der Pflegeversicherung geltend. Sie hat im März ihren Lebensgefährten geheiratet und ist nun die Stiefmutter seines Sohnes. In ihren ELStAM (Elektronischen LohnSteuerAbzugs-Merkmalen) ist nun ein Kinderfreibetrag 0,5 ab Geburt eingetragen. Genügt das als Nachweis, damit der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung für die Mitarbeiterin entfällt?