Straftat vor dem Urlaub: Jetzt ist Eile geboten, wenn Sie eine außerordentliche Kündigung planen
Wollen Sie einem Mitarbeiter wegen einer schweren Pflichtverletzung fristlos kündigen, muss es schnell gehen: Sie müssen den Sachverhalt zügig aufklären und dann innerhalb von 2 Wochen kündigen (§ 626 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Zur Sachverhaltsaufklärung gehört bei einer Verdachtskündigung, dass Sie den Mitarbeiter innerhalb einer Woche ab Bekanntwerden der Vorwürfe anhören. Wie aber können Sie die Fristen wahren, wenn der Mitarbeiter inzwischen Urlaub hat?
Hildegard Gemünden
13.07.2025
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1 Min Lesezeit
Der Fall: Sexuelle Belästigung kurz vor Urlaubsbeginn
Ein Zugbegleiter fühlte sich von einem Kollegen, einem langjährig bei der Bahn beschäftigten Zugchef, sexuell belästigt. Der Arbeitgeber erfuhr hiervon 3 Tage nach dem angeblichen Vorfall. Inzwischen befand sich der Zugchef jedoch in einer 5-tägigen Ruhezeit, um anschließend für 3 Wochen in Urlaub zu gehen.
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