FRAGE
Wir haben einen Mitarbeiter, dessen monatliches Entgelt im Übergangsbereich liegt, und zwar bei monatlich 1.400 €. Der Mitarbeiter übt außerdem noch eine weitere Beschäftigung aus, bei der er rund 2.000 € monatlich verdient. Genau wissen wir es nicht. Müssen wir die Regeln des Übergangsbereichs dann überhaupt anwenden, also eine Beitragsberechnung nach reduzierter Bemessungsgrundlage etc.?