Überstunden: Wie Sie die Vergütung richtig abrechnen und welche günstigen Neuregelungen hier geplant sind

Überstunden und deren Vergütung sind ein heikles Thema, aber leider kaum zu vermeiden. Das gilt etwa in der Urlaubs­ oder Erkältungs­saison oder aufgrund des Fachkräftemangels. Klar ist: Mitarbeiter sollen für ihre Mehrarbeit anständig entlohnt werden. Ihr Unterneh­men sollte aber auch nicht mehr zahlen als nötig. Sie als Entgeltabrechner sitzen häufig zwischen sämtlichen Stühlen und sollen alles richtig machen. Die gute Nachricht ist: Um Mitarbeiter künftig noch mehr dazu zu motivieren, Überstunden zu leisten, sind für das Jahr 2025 lohnsteuerliche Vergünstigungen geplant.

Britta Schwalm

28.04.2025 · 6 Min Lesezeit

Fehlt es im Unternehmen an Mitarbeitern, ist es von Vorteil, wenn die vorhandenen Beschäftigten zu Überstunden bereit sind. Oder wenn Teilzeitkräfte ihre Arbeitszeit aufstocken. Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht gerade begeistert, wenn von Mehrarbeit die Rede ist. Diese wird zwar ent- und manchmal sogar durch Zuschläge belohnt. Die hohen Abzüge, insbesondere der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge, sorgen aber dafür, dass den Beschäftigten von der Mehrvergütung unterm Strich nicht viel bleibt.

Wachstumsinitiative sieht Änderungen vor

Hier soll sich etwas ändern. So sieht die Wachstumsinitiative 2025 ein Maßnahmenpaket vor, auf das sich die Bundesregierung verständigt hat. Geplant sind folgende Neuerungen, um Mehrarbeit angemessen zu honorieren:

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