Der Fall: Keine Zuschläge für Überstunden bei Teilzeit
Der Firmentarifvertrag eines bundesweit tätigen Anbieters von Heimdialyse sieht einen Überstundenzuschlag von 30 % vor, der allerdings erst beim Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft von 38,5 Stunden pro Woche zu zahlen ist. Nun arbeiteten dort 2 mit 40 bzw. 80 % beschäftigte Pflegekräfte wiederholt mehr als vertraglich vereinbart, ohne jedoch 38,5 Stunden pro Woche überschritten zu haben.